Begünstigte von EFRE-Mitteln sind verpflichtet, die Unterstützung ihres Vorhabens durch die Europäische Union sichtbar zu machen.
Auf dieser Seite finden Sie eine kompakte Übersicht, wann und wie Sie im Rahmen Ihres EFRE-Vorhabens über die Förderung informieren müssen.
Maßgeblich sind die Regelungen der Verordnung (EU) 2021/1060.
Ziel ist es, die Rolle der Europäischen Union transparent darzustellen und die Öffentlichkeit über den Einsatz der EU-Mittel zu informieren.
Die konkreten Anforderungen richten sich nach Art, Umfang und Kosten des geförderten Vorhabens.
Eine Übersicht aller auf dieser Seite aufgeführten Punkten können sie hier (pdf, 1.4 MB) herunterladen.
Gerne stellen wir ihr Projekt auf der EFRE-Website und auf unserem Instagram Kanal vor.
Bitte senden sie uns hierfür Bilder und einen kurzen Beschreibungstext.
Bei Fragen, wenden sie sich gerne an unsere Ansprechpersonen für Kommunikation:
efre.kontakt@wae.bremen.de
Wann?
Sofern Sie über eine eigene Website oder Social-Media-Kanäle verfügen, stellen Sie Ihr gefördertes Vorhaben während der gesamten Laufzeit dort vor und weisen Sie auf die Unterstützung durch die Europäische Union hin.
Sofern keine eigene Website oder Social-Media-Kanäle bestehen, entsteht aus dieser Regelung keine Verpflichtung zur Einrichtung neuer Online-Angebote.
Was?
Eine kurze Beschreibung des geförderten Vorhabens, die:
deutlich macht.
Die Unterstützung durch die Europäische Union ist dabei durch einen eindeutigen Förderhinweis und – sofern technisch möglich – durch die Verwendung des EU-Emblems kenntlich zu machen.
Hinweis
Umfang und Detailtiefe sollen in einem angemessenen Verhältnis zur Höhe der Förderung stehen.
Auf Unterlagen und Kommunikationsmaterialien, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vorhabens verwendet werden und für die Öffentlichkeit oder Teilnehmende bestimmt sind, ist auf die EFRE-Förderung hinzuweisen.
Dabei ist das Emblem der Europäischen Union gemäß den technischen Vorgaben zu verwenden.
Beispiele:
Leitfaden zur richtigen Verwendung des EU-Emblems
Kofinanziert Logos deutsch in verschiedenen Formaten und Varianten (RGB/CMYK)
Co-financed Logos englisch in verschiedenen Formaten und Varianten (RGB/CMYK)
Bei allen Vorhaben ist mindestens ein A3-Aushang oder eine gleichwertige elektronische Anzeige anzubringen.
Der Aushang muss an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle erfolgen.
Bei EFRE-Vorhaben mit Sachinvestitionen und Gesamtkosten von mehr als 500.000 Euro sind gut sichtbare und langlebige Tafeln oder Schilder mit Hinweis auf die EU-Förderung anzubringen.
Dies gilt ab dem Zeitpunkt, an dem die konkrete Durchführung des Vorhabens beginnt oder beschaffte Ausrüstung installiert ist.
Bei Vorhaben von strategischer Bedeutung oder mit Gesamtkosten von mehr als 10 Millionen Euro sind zusätzliche Kommunikationsmaßnahmen erforderlich.
Dazu zählen beispielsweise zusätzliche Informationsveranstaltungen oder vergleichbare Kommunikationsmaßnahmen.
Die zuständige Verwaltungsbehörde sowie die Europäische Kommission sind hierbei frühzeitig einzubinden. Die EFRE-Verwaltungsbehörde wird sich hierzu rechtzeitig bei Ihnen melden.
In bestimmten Fällen gelten vereinfachte oder abweichende Regelungen, insbesondere:
Maßgeblich sind die jeweiligen Festlegungen im Zuwendungsbescheid oder in den Förderbedingungen.
Zur Unterstützung bei der Umsetzung der Kommunikations- und Sichtbarkeitspflichten stellt die Verwaltungsbehörde Arbeitshilfen und Vorlagen zur Verfügung.
Die Nutzung dieser Vorlagen wird empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend, sofern die rechtlichen Mindestanforderungen erfüllt werden.
Aufkleber mit dem EU-Emblem und einem farblichen Balken entsprechend des Förderschwerpunktes (grün/wettbewerbsfähig - intelligent und hellgrün co2 neutral-widerstandfähig)