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Informationen in leichter Sprache

Das ist EFRE- Leichte Sprache
Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache

Das ist EFRE

EFRE ist eine Abkürzung.

Es bedeutet:
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

EFRE hilft Ländern und Orten, die wenig Geld haben.

Was bedeutet das?
In Europa gibt es viele Länder und Orte.
Einige haben viel Geld.
Man sagt auch: Sie haben eine starke Wirtschaft.

Dort gibt es zum Beispiel viele Firmen und Fabriken.
Und Arbeits-Plätze.
Oder es gibt guten Boden, wo viel wächst.
Oder es gibt Roh-Stoffe, die man gut verkaufen kann.
Zum Beispiel: Öl.
Oder es gibt dort viele Menschen,
die reich sind und viele Steuern bezahlen.

Andere haben weniger Geld.
Man sagt auch: Sie haben eine schwache Wirtschaft.

Dort gibt es vielleicht wenig Arbeits-Plätze.
Vielleicht wächst auf dem Land kaum etwas.
Vielleicht gibt es dort viele arme Menschen.

EFRE hilft

Es unterstützt die schwachen Länder und Orte.
Damit sie so stark werden wie die anderen.
Es unterstützt die starken Länder und Orte.
Damit sie nicht schwächer werden.

Was ist EFRE?

EFRE ist Geld.

Das Geld bekommen die schwachen Orte und Länder,
damit es ihnen besser geht.
Damit kann man Arbeits-Plätze schaffen und sichern.
So können die Menschen dort besser leben.

Bremen bekommt auch Geld.

Wofür gibt es das Geld?

Das Geld bekommen verschiedene Projekte, Einrichtungen und Firmen.
Zum Beispiel:

  • für die Forschung
  • für neue Erfindungen
  • für den Umwelt-Schutz
  • für die Gleich-Berechtigung
  • für Städte
  • für kleine Firmen

Was macht Bremen mit dem Geld?

Das Geld hilft Bremen, damit man dort gut leben kann.
Damit Bremen genug Geld verdienen kann.
Damit es genug Fabriken, Firmen und Arbeits-Plätze gibt.
Damit es dort genug Fach-Leute gibt.

Zum Beispiel:

  • Der Umbau der Schlachte an der Weser
  • Der Umbau des Zoo am Meer in Bremerhaven

So hat jeder etwas vom EFRE:

  • Die Firmen
  • Die Einrichtungen
  • Das ganze Land Bremen mit den Menschen, die dort leben.
©Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Alle Rechte vorbehalten.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für

  • blinde Menschen.
  • gehörlose Menschen.
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

In diesem Text steht:

Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,

  • wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
  • wenn eine App nicht barrierefrei ist?

Regeln im Gesetz

Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.

Was sind öffentliche Stellen?

Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

  • Ämter und Behörden
  • einige Firmen für Wohnungsbau
  • Schulen und einige KiTas

Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:

  • einige Museen, Bibliotheken und Theater
  • einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen

Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist

  • auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
  • in allen Apps von öffentlichen Stellen

Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
    Fachleute können das prüfen.
    Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
  • Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
    Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
  • Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
    Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
    Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
    Wichtig:
    Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
    Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
  • In der Erklärung muss auch das Datum sein,
    von wann die Erklärung ist.
    Wichtig:
    Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
    Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
    Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
    Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

Barrieren melden

Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:

  • mit einer E-Mail
  • mit einem Anruf
  • mit einem Kontakt-Formular

Sie können sich über diese Dinge beschweren:

  • Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
  • Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
    aber die Infos sind nicht barrierefrei.
    Zum Beispiel:
    Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.

Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Referat Z3 Verwaltungsbehörde des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, europäische Wirtschafts- und Strukturpolitik

Zweite Schlachtpforte 3
28195 Bremen

Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de

Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:

  • nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
  • nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle

Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit von dieser Internet-Seite finden Sie hier

© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.