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Schritte zur Förderung

Grafik der beteiligten Stellen von der Antragsstellung bis zum Projektabschluss

Ablauf

Antrag auf Förderung

  • Haben Sie eine passende Förderichtlinie/Förderbereich für ihr Vorhaben gefunden, können Sie einen Antrag bei einer der der Bewilligenden Stellen, den sogenannte Zwischengeschaltete Stellen einreichen. Im Land Bremen sind das die Bremer Aufbau Bank (BAB), die Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (BIS) und die zuständigen senatorischen Stellen.
  • Die bewilligenden Stellen für die verschiedenen Förderprogramme führen Beratungen durch und leiten sie durch den Antrag bis zur Bewilligung.
  • Sollten Sie sich also unsicher sein, welche Förderrichtlinie zu ihrem Vorhaben passt, kontaktieren Sie gerne die Ansprechpersonen bei einer der bewilligenden Stellen. Diese helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter.
  • Beachten Sie bitte, dass bei den meisten Förderrichtlinien zuerst eine Projektskizze auf Basis eines Leitfadens erstellt werden muss, bevor eine individuelles Beratungsgespräch zu ihrem geplanten Vorhaben erfolgen kann und ihnen weitere Antragsunterlagen zur Verfügung gestellt werden.
  • Wichtig: Sie dürfen vor der Antragsstellung und der Bewilligung ihres Antrags nicht mit der Umsetzung ihres Vorhabens beginnen!
  • Ihr Antrag wird dann von der zuständigen bewilligenden Stelle auf Vollständigkeit und auf Übereinstimmung mit den Zielen der entsprechenden Förderrichtlinie geprüft.
  • Wenn alles den Vorgaben entspricht, erhalten Sie schriftlich einen Zuwendungsbescheid, in dem die Höhe der genehmigten Mittel festgelegt ist und ein Termin festgelegt ist, wann er mit der Umsetzung ihres Vorhabens beginnen können.

Mittelabruf

  • Sind die ersten Rechnungen in ihrem Vorhaben gezahlt, können Sie einen Mittelabruf an die bewilligende Stelle stellen.
  • Im Rahmen des Mittelabrufs muss unter anderem mit einem Foto nachgewiesen werden, dass die EFRE-Kommunikationsvorschriften eingehalten wurden (zum Beispiel ein Bauschild mit EFRE-Förderhinweis oder ein Plakat zum Projekt). In unseren Kommunikationsvorschriften erhalten finden sie genaue Angaben, wo und wie auf die Förderung durch den EFRE hingewiesen werden muss.
  • Bei der bewilligenden Stelle wird der Mittelabruf auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
  • Wenn alles den Regeln entspricht, wird Ihnen der im Zuwendungsbescheid festgelegte Prozentsatz an Ihren nachgewiesenen Ausgaben erstattet.

Projektabschluss und Verwendungsnachweis

  • Ist ihr Vorhaben abgeschlossen, müssen Sie als Begünstigter darüber berichten, wofür Ausgaben getätigt wurden und diesbezügliche Unterlagen, zum Beispiel Verträge und Rechnungen, einreichen (Verwendungsnachweis).
  • Dabei muss unter anderem mit einem Foto nachgewiesen werden, dass die EFRE-Kommunikationsvorschriften eingehalten wurden (zum Beispiel Anbringung einer Erinnerungstafel mit EFRE-Förderhinweis).
  • Bei der bewilligenden Stelle wird der Verwendungsnachweis auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Vereinzelt kann auch vor Ort geprüft werden.
  • Wenn alles korrekt ist, wird Ihnen der im Zuwendungsbescheid festgelegte Prozentsatz an Ihren nachgewiesenen verbliebenen Ausgaben erstattet.