EFRE-Verwaltungsbehörde
Bewilligende Stellen
EFRE-Bescheinigungsbehörde
EU-Prüfbehörde
Die Aufgaben der EFRE-Verwaltungsbehörde werden im Referat Z3 "Abteilungsübergreifende Aufgaben" bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa wahrgenommen. Die EFRE-Verwaltungsbehörde trägt die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des EFRE-Programms Bremen 2014-2020 sowie für die innerhalb des Programms durchgeführten Projekte.
Für Fragen und Anregungen steht Ihnen auch unser Kontakt-Formular zur Verfügung.
Die konkrete Umsetzung des Operationellen Programms EFRE-Bremen 2014-2020 erfolgt durch die Bewilligenden Stellen, sogenannte Zwischengeschaltete Stellen. Die Bewilligenden Stellen sind die dezentralen Ansprechpartner*innen für alle Förderinteressierten – von der Beantragung bis zur Abwicklung von geförderten Projekten.
Die Funktion der EFRE-Bescheinigungsbehörde wird wahrgenommen durch den Bereich "EFRE-Bescheinigungsbehörde" im Haushaltsreferat der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa. Sie ist eine von der Verwaltungsbehörde und der Prüfbehörde funktionell unabhängige Stelle. Ihre Aufgabe ist es, die Ausgabenerklärungen und die Zahlungsanträge vor ihrer Übermittlung an die Europäische Kommission zu bescheinigen. Damit bestätigt sie, dass die Ausgabenerklärung wahrheitsgetreu ist, sich auf zuverlässige Buchführungsverfahren stützt und auf überprüfbaren Belegen beruht.
Die Prüfbehörde ist eine von der Verwaltungsbehörde und der Bescheinigungsbehörde funktionell unabhängige Stelle. Sie prüft sowohl das ordnungsgemäße Funktionieren des Verwaltungs- und Kontrollsystems als auch die ordnungsgemäße Umsetzung einzelner Vorhaben. Hierzu werden Kontrollen bei allen Beteiligten (von den senatorischen Dienststellen bis hin zu den Begünstigten) durchgeführt und ggf. Empfehlungen für Verbesserungen des Systems ausgesprochen. Über das Ergebnis ihrer Prüfungen berichtet die Prüfbehörde an die EU-Kommission.