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Programm 2021-2027

Prozentuale Aufteilung der Förderschwerpunkte
eventfive GmbH
Förderschwerpunkte FP 2021-2027

Die Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen konnten im Dezember 2020 abgeschlossen werden. Die Verordnungen für die Förderperiode 2021-2027 wurden am 30.06.2021 verabschiedet und traten zum 01.07.2021 im Kraft. Am 17.06.2022 wurde das EFRE Programm 2021-2027 durch die EU-Kommission genehmigt.

Informationen der EU-Kommission zur Kohäsionspolitik

Auf den Seiten der EU-Kommission können Sie den aktuellen Stand auf europäischer Ebene einsehen.

Nach Artikel 5 der übergreifenden Verordnung (Verordnung (EU) 2021/1060) mit gemeinsamen Regelungen für die Strukturfonds wird sich die Kohäsionspolitik künftig auf fünf PZ konzentrieren:

  1. Ein intelligenteres Europa durch Innovation, Digitalisierung, wirtschaftlichen Wandel sowie Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (PZ 1),
  2. ein grüneres, CO2-freies Europa, das in die Energiewende, in erneuerbare Energien und in den Kampf gegen den Klimawandel investiert (PZ 2),
  3. ein stärker vernetztes Europa mit strategischen Verkehrs- und Digitalnetzen (PZ 3),
  4. ein sozialeres Europa, das die Europäische Säule sozialer Rechte umsetzt und hochwertige Arbeitsplätze, Bildung, Kompetenzen, soziale Inklusion und Gleichheit beim Zugang zu medizinischer Versorgung fördert (PZ4),
  5. ein bürgernäheres Europa durch Unterstützung lokaler Entwicklungsstrategien und nachhaltiger Stadtentwicklung in der gesamten EU (PZ 5).

Gemäß EU-Verordnung müssen in weiter entwickelten Regionen wie Bremen mindestens 85 % der Mittel für die PZ 1 und PZ 2 eingesetzt werden, wobei wiederum mindestens 30 % der Mittel für Maßnahmen im PZ 2 verwendet werden müssen.

Förderinhalte und Programmstruktur für Bremen

Für 2021-2027 erhält Bremen ein EFRE-Budget von rund 92 Mio. €, um Förderinstrumente zu finanzieren. Die Mittel sollen auf das PZ1 Ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa und das PZ2 Ein grünerer, CO2-armer Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft und einem widerstandsfähigen Europa konzentriert werden. Auf das PZ1 sollen bis zu 70 % der Mittel entfallen, auf das PZ2 mindestens 30 %. Dadurch werden die quotalen Vorgaben der EU-Verordnung eingehalten.

Anders als in den vorangegangenen Förderperioden verschieben sich die Kofinanzierungsanteile für Kategorien der stärker entwickelten Regionen, zu denen auch Bremen zählt, zulasten dieser Regionen. Galt bisher eine jeweils hälftige Finanzierung durch die EU und die Mitgliedstaaten bzw. Regionen, verändert sich dieses Verhältnis auf 60 % nationale (regionale) Mittel zu 40 % EU-Mittel. Das bremische EFRE-Programm wird demnach für den Zeitraum 2021-2027 ein Finanzvolumen von insgesamt 238 Millionen € umfassen (im Vergleich zu rund 206 Millionen € Gesamtvolumen in der noch laufenden Förderperiode 2014-2020).

Programm EFRE-Bremen 2021-2027 und Übersicht

Politisches Ziel 1 - Ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa

Die EU-Verordnung gibt für das PZ1 insgesamt vier Spezifische Ziele vor. Auf Basis der angemeldeten Förderbedarfe durch die Ressorts in der Freien Hansestadt Bremen und der Abstimmungen schlagen wir vor, die EFRE-Förderung auf das Spezifische Ziel Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und Einführung fortschrittlicher Technologien (SZ i) sowie auf das Spezifische Ziel Steigerung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) (SZ iii) zu konzentrieren. Für das Spezifische Ziel Nutzung der Vorteile der Digitalisierung wurde ein sehr geringer Förderbedarf angemeldet, der ein eigenständiges Spezifisches Ziel nicht rechtfertigt. Für das Spezifische Ziel Entwicklung von Kompetenzen für intelligente Spezialisierung wurden keine Förderbedarfe angemeldet. Aspekte dieser beiden spezifischen Ziele werden integriert im Zusammenhang mit den SZ i und SZ iii aufgegriffen, beispielsweise im Themenfeld KI.

Die EU-Kommission fordert in den Investitionsleitlinien für den EFRE in Deutschland eine Fokussierung im PZ 1 auf Wissenstransfer, Stärkung privater FuE-Aktivitäten und FuEKompetenzen sowie Unterstützung des technologischen Wandels insbesondere von KMU. Die Konzentration auf die unten ausgeführten Spezifischen Ziele i) und iii) steht im Einklang mit den Forderungen der EU-Kommission.

Im SZ i sollen der Ausbau der FuE-Infrastrukturen in Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie der Auf- und Ausbau wirtschaftsnaher FuE-Infrastrukturen unterstützt werden.

Durch die Umsetzung verschiedener Fördermaßnahmen soll ein gezielter Ausbau der FuE-Infrastrukturen erreicht werden, um hochinnovative Ergebnisse zu erzielen, Kernkompetenzen und technologische Spitzenstellungen der Region zu vertiefen sowie den Technologie- und Wissenstransfer zu stärken.

Ein Schwerpunkt der Förderung soll auf der Steigerung der FuE-Aktivitäten von KMU im Rahmen von Einzel- oder Verbundprojekten gelegt werden. Durch die Umsetzung verschiedener Fördermaßnahmen sollen betriebliche Innovations- und Verbundprojekte mit anderen KMU und/oder wissenschaftlichen Einrichtungen im Land Bremen unterstützt werden. Die Maßnahmen umfassen einzelbetriebliche Projekte der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsförderung (Förderprogramm FEI, vorrangig Zuschussförderung mit der Option einer ergänzenden Darlehenskomponente), Verbund- und Kooperationsprojekte in der Luft- und Raumfahrtforschung (Förderprogramm LuRaFo), die Entwicklung und Umsetzung von Innovationsprojekten mit Umweltentlastungseffekten (Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken PFAU) sowie innovative Wissenschaftsprojekte der angewandten Umweltforschung AUF.

Die Förderung erfolgt in Übereinstimmung mit der regionalen Innovationsstrategie des Landes Bremen (Innovationsstrategie des Landes Bremen 2030). Alle Maßnahmen müssen sich auf den Feldern der Innovationsstrategie bewegen.

Zuständige Stelle für die Verwaltung der Innovationsstrategie RIS

Ziel der Förderung ist es, die unternehmerische Gründungsintensität zu stabilisieren, zu steigern und die Nachhaltigkeit von Unternehmensgründungen zu unterstützen. Darüber hinaus soll die Investitionstätigkeit von KMU durch Gründungsvorhaben erhöht werden. Ein besonderer Fokus liegt auf innovativen Gründungen und Gründungen von Frauen. Die Maßnahmen sollen auch zur Sicherung und Schaffung von (innovativen) Arbeitsplätzen beitragen.

Es können Beratungsangebote und Coachings während des gesamten Gründungsprozesses (Vorgründungs- bis Nachgründungsphase) unterstützt werden, um das Gründungsklima und das Gründungsinteresse zu stärken. Für die Existenzgründung durch Frauen werden spezifische Maßnahmen angeboten, beispielsweise bei der Unterstützung von komplexen innovativen Gründungsvorhaben. Die Umsetzung erfolgt gebündelt als One-Stop-Shop durch das Starthaus.

Im Rahmen der Gründungs- und Wachstumsförderung von KMU sollen innovative Start-ups in ihrer Vor- und Gründungsphase unterstützt werden. Dadurch sollen Gründer:innen unterstützt werden, ihre Gründungsideen weiterzuentwickeln und in die Umsetzung zu bringen. Über niedrigschwellige Finanzierungsangebote sollen Existenzgründer:innen, Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Freiberufler:innen gefördert werden, um projektbezogene Investitionen und Betriebsmittel zu finanzieren.

Die Finanzierung erfolgt über eine Darlehensförderung (EFRE-Mikrodarlehen). Darüber hinaus soll die Förderung junger, technologieorientierter Unternehmen in der Nachgründungs- und Markeintrittsphase im Rahmen des EFRE-Beteiligungsfonds weitergeführt werden. Es werden Unternehmen unterstützt, die im Zusammenhang mit Produktentwicklung, Markteinführung oder zur Umsetzung einer Ausweitung des Geschäftsfeldes Finanzierungsbedarfe haben.

Zur Umsetzung des Querschnittsziels Chancengleichheit wird die Förderung begleitet durch eine Landesinitiative Gendergerechtigkeit und Diversität als Erfolgsfaktoren für Innovation und Fachkräftesicherung. Im Rahmen der Landesinitiative können im EFRE-Programm Unternehmen, Unternehmensverbünde sowie Wirtschaftsfördereinrichtungen und Träger verschiedene Förderprojekte und Förderanträge einreichen, um mehr Frauen für innovative Unternehmen und KMU in sogenannten Zukunftsbranchen zu gewinnen und damit zur Fachkräftesicherung beizutragen. Dazu zählen auch die Weiterentwicklung einer diversitätsorientierten Unternehmenskultur, die Entwicklung von Strategien zur Rekrutierung von Frauen insbesondere für bislang männerdominierte Branchen, der Aufbau von gemischten Teams in der Innovations- und Technologieentwicklung sowie Beratung, Coaching und Unterstützung beim Knüpfen von Netzwerken.

Politisches Ziel 2 - Ein grünerer, CO2-armer Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft und einem widerstandsfähigen Europa

Die EU-Verordnung gibt für das PZ2 insgesamt sieben Spezifische Ziele vor, wovon jedoch nur fünf für Deutschland relevant sind. Auf Basis der von den Ressorts angemeldeten Förderbedarfe und der Verhandlungen wird vorgeschlagen, die EFRE-Förderung auf das Spezifische Ziel Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen (SZ i), auf das Spezifische Ziel Förderung der Anpassung an den Klimawandel (SZ iv) und auf das Spezifische Ziel Verbesserung der biologischen Biodiversität und der grünen Infrastruktur im städtischen Bereich (SZ vii) zu konzentrieren.

Die EU-Kommission sieht gemäß Investitionsleitlinien für Deutschland für den EFRE Förderbedarfe im PZ2 insbesondere in der Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen sowie Förderbedarfe zur Anpassung an den Klimawandel. Die Konzentration auf die SZ i), iv) und vii) steht im Einklang mit dieser Forderung sowie dem Green-Deal der EU.

Es bestehen mit dem Green-Deal der EU ambitionierte mittel- bis langfristige CO2-Minderungsziele, woraus sich auch für den Einsatz der EFRE-Mittel konkrete Herausforderungen im Bereich der Energieeffizienz im Land Bremen ergeben. In diesem Zusammenhang kommt der Reduktion des Energieverbrauchs eine tragende Rolle für die Erreichung der Klimaschutzziele des Landes zu.

Hohe Energieeinsparpotenziale werden im Bereich der öffentlichen Gebäude und Infrastrukturen gesehen. Aufgrund des vielfältigen Förderangebotes des Bundes für Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen, ist die EFRE-Strategie ausschließlich auf den öffentlichen Sektor ausgerichtet. Es sollen energetische Sanierungen öffentlicher Gebäude (Nichtwohngebäude) und öffentlicher Infrastrukturen, darunter Schulen, Sporthallen, soziale Einrichtungen sowie Energieeffizienzmaßnahmen auf Quartiersebene finanziert werden. Die Förderung soll auf Basis einer landesweiten Förderrichtlinie erfolgen. Darüber hinaus ist eine Klimaschutz- und Energieberatung in allen Bereichen für Unternehmen vorgesehen, wobei ein Fokus auf KMU gelegt wird.

Die Herausforderungen und Investitionsbedarfe im Bereich der Klimaanpassung ergeben sich aus der bremischen Klimaanpassungsstrategie. Als Herausforderungen werden insbesondere häufiges Auftreten besonders extremer Starkniederschläge mit erheblichen Schäden in den Stadtgebieten durch Überflutungen, höhere Sturmflutwasserschäden mit entsprechenden Risiken für die Städte aufgrund des weiteren Anstiegs des Meeresspiegels sowie in stark versiegelte Gebieten ein deutlicher Erwärmungstrend mit einer weniger günstigen bis ungünstigen humanbioklimatischen Situation in den Städten gesehen. Es bestehen Investitionsbedarfe um die Resilienz, Widerstands- und Zukunftsfähigkeit durch gezielte Projekte zu stärken.

Es soll das Zentrale Umsetzungsprogramm zur Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels (ZUP-Klimaanpassung) unterstützt werden. Die Förderung soll nicht-investive Maßnahmen wie Konzepte, Simulationen oder Modellierungen, begleitende Maßnahmen wie Informationskampagnen sowie investive Maßnahmen, wie beispielsweise Anpassungen von Infrastrukturen oder Prototypen umfassen.

Die urbane grüne Infrastruktur ist eine wesentliche Voraussetzung für attraktives Leben und Arbeiten in Städten. Natürliche, naturnahe und/oder gestaltete Grünräume bilden für Bürger:innen sowie für Flora und Fauna eine wichtige Lebensgrundlage. Ziele der Maßnahme sind, Ökosystemleistungen in verstädterten Gebieten zu verbessern, einen Beitrag zum Schutz und Erleben von biologischer Vielfalt zu leisten sowie negative Wirkungen städtischen Wachstums und städtischer Nutzungen auf die Umwelt zu reduzieren.

Es ist vorgesehen, Vorhaben zur Herstellung, Aufwertung und Gestaltung grüner städtischer Infrastrukturen wie beispielsweise Park- und Grünflächen, Uferflächen, Stadtwälder, öffentliche Plätze und Freiflächen, grüne Straßenzüge sowie Dach- und Fassadenbegrünungen zu unterstützen.

Weitere Informationen

Im Rahmen der begleitenden Evaluation des EFRE-Programms 2014-2020 hat Ramboll Management eine Vorstudie zur Wirkungsevaluation konzipiert. Die Einschätzung wurde bei der Planung des künftigen EFRE-Programms zugrunde gelegt.

Sozio-ökonomische Veränderungen seit 2014 und Schlussfolgerungen

Das Dokument (pdf, 694 KB) zeigt die sozio-ökonomischen Veränderungen seit 2014 und die Schlussfolgerungen für die neue Förderperiode.

Im Rahmen eines partnerschaftlichen Abstimmungsprozesses wurden die regionalen Akteure zur strategischen Ausrichtung der Förderschwerpunkte kontinuierlich und in unterschiedlichen Arbeitsgruppen in die Planung einbezogen. In einer Auftaktveranstaltung haben wir gemeinsam mit den Partner:innen die Arbeitsstruktur zum Programmplanungsprozess festgelegt und uns anschließend regelmäßig zu gemeinsamen Workshops in der Zeit von Januar 2020 bis Juni 2021 getroffen.

Übersicht über die Workshops mit den Partnern und Programmvorschläge

Die geplanten Fördermaßnahmen im Entwurf des EFRE-Programms wurden dahingehend geprüft, ob eine SUP gemäß § 35 (1) in Verbindung mit § 37 UVPG durchzuführen ist.

Auf Basis des Programmentwurfs wird bewertet, dass keine Vorhaben gemäß Anlage 1 UVPG finanziert werden und auch keine Vorhaben, die nach Landesrecht eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Darüber hinaus hat eine Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen von Klimaanpassungsmaßnahmen ergeben, dass nur kleine Gebiete auf lokaler Ebene betroffen sein können und voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen entstehen (gemäß § 37 UVPG).

Im Ergebnis hat die EFRE-Verwaltungsbehörde festgestellt, dass für das EFRE-Programm Bremen 2021-2027 keine Pflicht zur SUP besteht.

Die einzelnen Bewertungen zu den geplanten Maßnahmen sind der anliegenden Übersicht zu entnehmen.

Übersicht zur Bewertung/SUP-Vorprüfung

Neben den Verordnungen, die die spezifischen Rahmenbedingungen und inhaltlichen Prioritäten der kommenden Förderperiode 2021-2027 für den EFRE festlegen, legt die Europäische Union (EU) gleichzeitig den langfristigen Haushaltsplan, auch Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) genannt, für sieben Jahre fest. Der MFR wird vom Rat der Europäischen Union einstimmig auf Grundlage eines Vorschlags der Europäischen Kommission (EU KOM) und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments erlassen. Der MFR 2021-2027 beinhaltet auch die Mittelausstattung für die Regional- und Kohäsionspolitik.

Im Dezember 2020 hat der Europäische Rat den Weg für die letzten Schritte zur Verabschiedung des MFR frei gemacht. Demnach sollen rund 1.000 Mrd. Euro für 2021-2027 zur Bewältigung gemeinsamer Aufgaben zur Verfügung stehen. Vorgesehen sind 1,3 Mrd. Euro zusätzliche Gelder für Deutschland.