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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Grundfunktionen dieser Website.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. Alle Anforderungen der europäischen Richtlinie (EU 2016/2102) und der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 bezogen auf die technische Gestaltung wurden extern geprüft.

Darüber hinaus liegen die zentralen Informationen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache vor.

Es ist unser Ziel, diese Webseite möglichst allgemein verfügbar zu machen, unabhängig von den technischen Möglichkeiten und Einschränkungen. Aus diesem Grund verbessern wir ständig die Benutzungsfreundlichkeit.

Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?

Diese Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind:

  • 1. Barriere: Auf der Webseite www.efre-bremen.de befinden sich Videos ohne Untertitel und nur mit kurzen Audiodeskriptionen.

    Beschreibung
    Die Videos auf der Webseite sind als ergänzendes Angebot zu verstehen, um die Inhaltsvermittlung abwechslungsreicher zu gestalten und verschiedene Medien anzubieten. Es werden in den Videos in der Regel keine zusätzlichen Informationen vermittelt.

    Maßnahmen
    Da die Videos teilweise aus vorherigen Förderperioden stammen, werden keine Untertitel mehr ergänzt. Weitere Audiodeskriptionen ergänzen wir sukzessive. Für die eingebetteten YouTube-Videos nutzen Sie gegebenenfalls bitte die automatisch erzeugten Untertitel. Für die neue Förderperiode ab 2021 bemühen wir uns, nur noch Videos mit Untertitelung und Audiodeskription anzubieten.

    Barrierefreie Alternative
    Nutzer der Webseite können sich die Inhalte alternativ über den Text zum jeweiligen Menüpunkt erschließen.

  • 2. Barriere: Auf der Webseite www.efre-bremen.de werden PDF-Dokumente und Office-Dateien angeboten, die nicht barrierefrei sind.

    Beschreibung
    Auf der Webseite werden einerseits PDF-Dateien eingebunden, die Sachverhalte zusätzlich oder detaillierter beschreiben, teilweise handelt es sich aber auch um umgewandelte Grafik-Dateien, die Inhalte grafisch vermitteln. Da die Dateien von unterschiedlichen Herausgebern stammen, wurden die Maßnahmen zur Barrierefreiheit nicht immer gleichermaßen berücksichtigt. Mit einigen Programmdokumenten (unter anderem Operationelles Programm, Evaluierungsberichte, Evaluierungsplan, Durchführungsberichte und Bürgerinformation) kommen wir auch Veröffentlichungspflichten seitens der Verordnung (EU) 1303/2013 nach. Diese Dokumente können wir nicht vollständig barrierefrei erstellen – vor allem wegen der Nutzung der von der EU-Kommission vorgegebenen Muster mit einer Vielzahl von Tabellen. Außerdem befinden sich zahlreiche PDF-Dokumente unter dem Menüpunkt Handbuch, die der Abwicklung des Programms dienen. Diese Dokumente wurden größtenteils zu Beginn der laufenden Förderperiode erstellt, die sich nun dem Ende zuneigt.

    Maßnahmen
    Da sich die Förderperiode dem Ende entgegenneigt, werden ältere PDF-Dokumente, die der Abwicklung des auslaufenden Programms dienen, nicht überarbeitet. Für diese Dateien machen wir eine Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach BremBGG § 13 (5) geltend. Dort, wo keine anderen Verpflichtungen dagegen sprechen, werden alle PDF-Dokumente für die neue Förderperiode ab 2021 barrierefrei gestaltet. Bei Bedarf werden ausfüllbare Formularfelder und Beschreibungen eingefügt, wird die Tab-Reihenfolge festgelegt, werden Ein-/Ausgabehilfe-Elemente hinzugefügt und die Dokumente mit Tags versehen.

    Barrierefreie Alternative
    Bei Bedarf bemühen wir uns, barrierefreie PDF-Dokumente zur Verfügung zu stellen. Dort, wo PDF-Dokumente eine inhaltliche Ergänzung darstellen, können auch die beschreibenden Texte der jeweiligen Menüpunkte herangezogen werden.

  • 3. Barriere: Auf der Webseite www.efre-bremen.de befinden sich zahlreiche Bilder.

    Beschreibung
    Bilder dienen auf der Webseite zur Auflockerung der Gestaltung, aber auch zur besseren Darstellung der Projekte.

    Maßnahmen
    Wir haben zu allen informativen Bildern (und Bildern innerhalb von Texten) beschreibende Alternativtexte hinzugefügt. Alle rein dekorativen Bilder (wie beispielsweise die Hintergrundbilder) wurden mit einem Null-Alternativtext-Marker versehen, sodass erkenntlich wird, dass keine Alternativtexte vorhanden sind. Sollten Sie ein Bild ohne beschreibenden Alternativtext finden, so melden Sie uns bitte die URL, damit wir es anpassen können.

Wann und wie wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 09.01.2020 erstellt und am 15.09.2020 aktualisiert.

Technische Überprüfung
Die Grundfunktionen (Grundaufbau, Navigation, Seitenstruktur, Mobilansicht, zusätzliche Module und Funktionen) wurden während der Erstellung durch das Institut für Informationsmanagement Bremen (ifib) hinsichtlich der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 auf Barrierefreiheit hin geprüft. Eine Evaluierung des Baukastens erfolgt 2022 und anschließend bei funktionalen Neuerungen der Module.

Inhaltliche Überprüfung
Eine Evaluierung erfolgte im September 2020 und anschließend bei Änderungen und Ergänzungen der Inhalte.

Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung, wo Ihnen welche Barriere aufgefallen ist:

Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Referat Z3 Verwaltungsbehörde des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, europäische Wirtschafts- und Strukturpolitik

Zweite Schlachtpforte 3
28195 Bremen

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Hinweis - Durchsetzungsverfahren und Schlichtungsverfahren nach § 16 und § 22 Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG)

Falls Sie durch mangelnde Barrierefreiheit bei der Nutzung unserer Webseite beeinträchtigt sind, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik in Bremen wenden, sofern Sie innerhalb der Frist von zwei Wochen keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten haben und die Barriere immer noch besteht.

Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen.

Zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik Bremen