Mit Beschluss vom 01.10.2020 hat die EU-Kommission die bremische OP-Änderung als Reaktion auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie genehmigt. Damit hat die Verwaltungsbehörde einzelne Optionen genutzt, die durch die Änderungen der Allgemeinen Verordnung (1303/2013) sowie der EFRE-Verordnung (1301/2013) ermöglicht wurden.
Inhaltlich umfasst die Änderung Folgendes:
Aufgrund der pandemiebedingten Auswirkungen besteht eine hohe Nachfrage nach Mikrodarlehen zur Finanzierung von Betriebsmitteln. Es wird daher von der Option Gebrauch gemacht, Betriebsmittel im Rahmen der Aktion 3b/ Mikrodarlehen mit dem EFRE zu finanzieren. Neben Kleinst- und Kleinunternehmen haben auch mittlere Unternehmen Bedarf an der Finanzierung von Betriebsmitteln. Die Aktion 3b wird um die Förderung mittlerer Unternehmen erweitert.
Geändertes EFRE-Programm in der SFC-Version vom 01.10.2020 (pdf, 619.1 KB)
Mit dem vorherigen Änderungsantrag vom 07.11.2019 wurde bei der EU-Kommission eine Neuzuweisung der sogenannten leistungsgebundenen Reserve für die Prioritätsachsen 2 (KMU-Achse) und 4 (Stadtentwicklungsachse) veranlasst. Zudem wurde eine Umwidmung der Mittel in der Prioritätsachse 3 (CO2-Achse) beantragt, sodass in Zukunft die Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien mit EFRE-Mitteln forciert werden kann. Durch die Anwendung der Technologien in Unternehmen soll ein Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen geleistet werden. Die formale Genehmigung der Programmänderung durch die EU-Kommission erfolgte am 09.01.2020. Nach den Ergebnissen der Vorprüfung waren infolge der Programmänderung keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen zu erwarten. Eine erneute Strategische Umweltprüfung wurde daher nicht durchgeführt.
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