Im Förderbereich "Entwicklung von städtischen Wirtschaftsräumen mit besonderen Potentialen" sollen Wirtschaftsräume mit besonderen Potentialen weiterentwickelt werden, sodass Unternehmen und innovative Dienstleister bessere räumliche Rahmenbedingungen erhalten und die Kommunikation und Kooperation zwischen Unternehmen und Wissenschaft weiter gefördert wird.
Kennzeichnend für die städtischen Wirtschaftsräume mit besonderen Potentialen (z.B. Technologiepark Bremen) ist eine räumlich und inhaltlich enge Verbindung zwischen den Forschungs- und Wissenschaftskapazitäten und den innovativen Unternehmen im Land Bremen, allerdings sind diese Räume im Hinblick auf städtisches Leben oftmals unzureichend entwickelt.
Entwicklung eines attraktiven Freizeit-, Kultur- und Naherholungs- sowie Nahversorgungsangebots, qualifiziertes Grundstücksflächenmanagement, gezieltes Standortmarketing, Ausbau eines urbanen Leistungsangebots, Attraktivierung der Umfeldsituation, bessere Vernetzung des Innovationsstandortes durch Schaffung neuer Wegeverbindungen und Verbesserung der Grünflächenausstattung.
Gesellschaften und Träger, die Vorhaben im Auftrag des Landes ausführen.
Die Verwaltungsbehörde muss sicherstellen, dass die geförderten Projekte nach den Kriterien des operationellen Programms ausgewählt und unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften umgesetzt werden.
Die Auswahlkriterien für den Förderbereich 2.2 stehen Ihnen zum Herunterladen zur Verfügung: