Mit den im Förderbereich "Betriebliche Leistungs- und Anpassungsfähigkeit" eingesetzten Förderinstrumenten sollen die bremischen Unternehmen in ihrer Anpassungsfähigkeit an immer kürzer werdende Innovationszyklen unterstützt und ihre Leistungsfähigkeit für die Durchsetzung von Innovationen am Markt gesteigert werden. Dazu setzt der Förderbereich an zwei Punkten an: zum einen sollen die mit dem demographischen Wandel verbundenen Herausforderungen (z. B. höhere Erwerbsbeteiligung von älteren Beschäftigten, steigende Erwerbstätigkeit von Frauen) als Chancen verstanden und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen genutzt werden. Zum anderen sollen Unternehmen und Belegschaften generell für die Notwendigkeit des technologischen Wandels, des ständigen Überprüfens der Produktionsstrukturen sensibilisiert und in die Lage versetzt werden, diesen Wandel aktiv zu gestalten. Über diese Verbesserung der betrieblichen Leistungs- und Anpassungsfähigkeit soll eine höhere Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erreicht werden, die wiederum zur Sicherung und Neuschaffung von Arbeitsplätzen führt.
In folgendem Film werden die Voraussetzungen der Messeförderung nach dem bremischen Außenwirtschaftsförderungsprogramm anschaulich erläutert. Sie benötigen zum Abspielen den Windows Media Player.
Ziel dieser Förderung ist es, kleinen Unternehmen (KU) den Zugang zu neuen Märkten und Kunden durch Messebeteiligungen und anderen Markterschließungsmaßnahmen zu erleichtern und damit deren Stellung im Wettbewerb zu stärken.
Unterstützt werden Maßnahmen von KU zur Erschließung und Bearbeitung von Auslandsmärkten wie:
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen, die im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Förderung die Definition der EU für kleine Unternehmen (KU) in der jeweils gültigen Fassung erfüllen.
Durch die Beratungsangebote sollen nachhaltige Effkete für die Stabilisierung und die Beschäftigungsfähigkeit der Zielgruppe angestoßen werden.
In Bremen und Bremerhaven werden Beratungsstellen für Frauen angeboten, um die Positionierung von Frauen im Erwerbsleben zu unterstützen und Benachteiligungen abzubauen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen und arbeitsmarktpolitische Dienstleister
Die Verwaltungsbehörde muss sicherstellen, dass die geförderten Projekte nach den Kriterien des operationellen Programms ausgewählt und unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften umgesetzt werden.
Die Auswahlkriterien für den Förderbereich 1.3 stehen Ihnen zum Herunterladen zur Verfügung: