Begleitausschuss
Geschäftsordnung
Aufgaben des Begleitausschusses
Mitglieder des Begleitausschusses
Interner Bereich
Der Begleitausschusses begleitet die Umsetzung des EFRE-Programms Bremen 2014-2020 und trägt durch Anpassungen den sich dynamisch ändernden Verhältnissen der sozioökonomischen Entwicklung des Landes Bremen Rechnung. Damit werden die Qualität und Wirksamkeit des Einsatzes der öffentlichen Fördergelder aus den EU-Strukturfonds und den nationalen Haushalten gesichert. Diese Steuergelder sollen gezielt die Entwicklung des Landes Bremen zu einer modernen, leistungs- und wettbewerbsfähigen Region Europas vorantreiben.
Es werden hohe Anforderungen - auch und insbesondere von der Europäischen Union - an die Planung, Durchführung und Kontrolle der Verwendung dieser Gelder gestellt. Ein wichtiger Aspekt ist, dass sich gesellschaftliche Gruppen aktiv an diesem Prozess beteiligen. Die Europäische Union legt großen Wert auf diese Beteiligung und hat dazu entsprechende Artikel in den Verordnungen aufgenommen. Erreicht wird dies durch Transparenz und Partnerschaft.
Transparenz steht für die Durchsichtigkeit des Verwaltungshandelns und Partnerschaft für die Beteiligung der gesellschaftlichen Gruppen an den Entscheidungen über den Einsatz der Fördergelder. Der Begleitausschuss überprüft den Einsatz von Fördergeldern, in dem gesellschaftliche Gruppen des Landes Bremen und die öffentliche Verwaltung aus EU, Bund und Land vertreten sind.
In seiner konstituierenden Sitzung am 7. Mai 2015 hat der Begleitausschuss seine Tätigkeit aufgenommen. Wichtigste Themen der konstituierenden Sitzung waren die Verabschiedung der Geschäftsordnung für das operationelle Programm, in der geregelt wird, wie die zukünftige Zusammenarbeit gestaltet sein soll (z.B. Abstimmungsverfahren, Häufigkeit der Sitzungen, Gewährleistung des Informationsflusses), die Vorstellung des Endberichts zur Ex-ante-Analyse der Finanzinstrumente und die Genehmigungen der Kommunikationsstrategie. Den Vorsitz im Begleitausschuss hat die Verwaltungsbehörde inne.
Der Begleitausschuss vergewissert sich, dass das operationelle Programm effektiv und ordnungsgemäß durchgeführt wird. Dazu gehört vor allem:
Durch Projektbesuche vor Ort wird den Begleitausschussmitgliedern die Praxis der EFRE-Förderung verdeutlicht. Der Begleitausschuss kommt ein- bis zweimal jährlich zusammen.
Als Partner*innen im Begleitausschuss für das EFRE-Programm Bremen 2014-2020 sind Vertreter*innen der folgenden Einrichtungen und Behörden benannt:
Weitere Mitglieder sind die an der Finanzierung des Programms beteiligten Vertreter*innen (senatorische Dienststellen):
Die Partner*innen und die senatorischen Dienststellen sind stimmberechtigt.
Beratende Mitglieder sind die Vertreter*innen:
Im internen Bereich stellen wir den Mitgliedern des EFRE-Begleitausschusses weiterführende Informationen zur Verfügung. Sie erreichen den internen Bereich mit eigenen Zugangsdaten über den Login-Bereich (oben rechts).