Im Förderbereich "Stadtteilzentren- und Quartiersentwicklung" geht es gezielt darum, in einzelnen Stadtteilen auf eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen hinzuwirken und so zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation beizutragen. Hier kann es z.B. um städtebauliche Erneuerungen, Attraktivierung von Grün- und Freiflächen, Netzwerkbildung von Stadtteilakteuren sowie die Unterstützung der Selbstorganisation der lokalen Händler und Dienstleister gehen.
Revitalisierung von Gewerbestandorten, Bildung von Akteursnetzwerken zur Stärkung der Quartiersidentität, Bildung lokaler Kommunikations- und Dienstleistungszentren, Aufwertung öffentlicher Straßenräume und Plätze mit zentraler Bedeutung, Aufwertung und Entwicklung quartiersprägender Grün- und Freiflächen.
Überbetriebliche Einrichtungen, Verbände, Vereine und Verbundorganisationen
Gesellschaften und Träger, die Vorhaben im Auftrag des Landes Bremen ausführen.
Die Verwaltungsbehörde muss sicherstellen, dass die geförderten Projekte nach den Kriterien des operationellen Programms ausgewählt und unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften umgesetzt werden.
Die Auswahlkriterien für den Förderbereich 2.1 stehen Ihnen zum Herunterladen zur Verfügung: