Begleitausschuss
Geschäftsordnung
Aufgaben des Begleitausschusses
Mitglieder des Begleitausschusses
Interner Bereich
Die Aufgabe des Begleitausschusses ist es im Wesentlichen, die Umsetzung des EFRE-Programms Bremen 2007 – 2013 zu begleiten und durch Anpassungen der Regelungen den dynamisch ändernden Verhältnissen der sozioökonomischen Entwicklung des Landes Bremen Rechnung zu tragen. Damit werden die Qualität und Wirksamkeit des Einsatzes der öffentlichen Fördergelder aus den EU-Strukturfonds und den nationalen Haushalten gesichert. Diese Steuergelder sollen gezielt die Entwicklung des Landes Bremen zu einer modernen, leistungs- und wettbewerbsfähigen Region Europas vorantreiben.
Deshalb werden hohe Anforderungen - auch und insbesondere von der Europäischen Union - an die Planung, Durchführung und Kontrolle der Verwendung dieser Gelder gestellt. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die aktive Beteiligung der gesellschaftlichen Gruppen an diesem Prozess. Auch die Europäische Union legt großen Wert auf diese Beteiligung und hat dazu entsprechende Artikel in den Verordnungen aufgenommen. Erreicht wird dies durch "Transparenz" und "Partnerschaft".
Transparenz steht für die "Durchsichtigkeit" des Verwaltungshandelns und "Partnerschaft" für die Beteiligung der gesellschaftlichen Gruppen an den Entscheidungen über den Einsatz der Fördergelder. Zu diesem Zweck wurde innerhalb des Systems der Planung, Durchführung und Kontrolle des Einsatzes der Fördergelder der Begleitausschuss geschaffen, in dem gesellschaftliche Gruppen des Landes Bremen und die öffentliche Verwaltung aus EU, Bund und Land vertreten sind.
Geschäftsordnung
In seiner konstituierenden Sitzung am 11. Juli 2007 hat der Begleitausschuss seine Tätigkeit aufgenommen. Wichtigste Themen der konstituierenden Sitzung waren die Verabschiedung der Geschäftsordnung, welche am 03. August 2007 in Kraft getreten ist, und die Festlegung der Projektauswahlkriterien. In der Geschäftsordnung wird geregelt, wie die zukünftige Zusammenarbeit gestaltet sein soll (z.B. Abstimmungsverfahren, Häufigkeit der Sitzungen, Gewährleistung des Informationsflusses). Den Vorsitz im Begleitausschuss übernimmt die Verwaltungsbehörde.
Aufgaben des Begleitausschusses
Der Begleitausschuss vergewissert sich, dass das operationelle Programm effektiv und ordnungsgemäß durchgeführt wird. Dazu gehört vor allem: Prüfung und Billigung der Auswahlkriterien für Projekte, Bewertung der Fortschritte der Zielerreichung und Durchführungsergebnisse des Programms, Prüfung und Billigung der Jahresberichte sowie des Abschlussberichtes, Prüfung und Billigung von Programmänderungen. Durch Projektbesuche vor Ort wird den Begleitausschussmitgliedern die Praxis der EFRE-Förderung verdeutlicht. Der Begleitausschuss tritt 1- 2 mal jährlich zusammen.
Mitglieder des Begleitausschusses für das EFRE-Programm 2007 – 2013
Als Partner im Begleitausschuss für das EFRE-Programm Bremen 2007 - 2013 werden VertreterInnen der folgenden Einrichtungen und Behörden benannt:
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Mitglieder des Begleitausschusses sind ebenfalls die an der Finanzierung des Programms beteiligten Vertreter/innen (nachfolgend "die senatorischen Dienststellen")
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Die Partner und die senatorischen Dienststellen sind stimmberechtigt.
Beratende Mitglieder des Begleitausschusses sind die Vertreter/innen
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Interner Bereich
Hinweis für die Mitglieder des EFRE-Begleitausschusses:
Weiterführende Informationen stellen wir Ihnen im internen Bereich zur Verfügung. Wenn Sie schon angemeldet sind, erreichen Sie diesen über die Menüleiste links oder über folgende Links:
Wir empfehlen Ihnen, sich grundsätzlich auf der Startseite über den Infoblock "log in" (oben rechts) anzumelden.
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