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Ziel-2 2000–2006
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Ziel-2 2000–06

Allgemeines
Fördergebietskulisse
Programmplanung
Analyse der Ausgangslage
Programmschwerpunkte
Strategische Ausrichtung
Verwaltungsbehörde und Begleitausschuss
Evaluierung
Finanzkontrolle
Publizität
Programmtext
Leitfaden


Allgemeines

Mit dem Jahr 2000 begann eine neue Förderperiode der - durch die Agenda 2000 neu ausgerichteten - europäischen Strukturpolitik. Während der nunmehr siebenjährigen Förderperiode von 2000 – 2006 wird auch das Land Bremen im Rahmen des Ziel-2-Programms zur Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung der Gebiete mit Strukturproblemen weiterhin europäische Fördermittel erhalten.

Die finanziellen Zuwendungen liegen mit etwa 16 Mio. €/Jahr noch über jenen des Zeitraumes 1994 – 1999. Für die gesamte Förderperiode ergibt sich damit ein Fördervolumen von rund 113 Mio. €. Diese Mittel müssen vom Land Bremen in mindestens gleicher Höhe kofinanziert werden, so dass über das bremische Ziel-2-Programm 2000 – 2006 insgesamt ca. 226 Mio. € an öffentlichen Ausgaben angesetzt werden können.

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Fördergebietskulisse

Die Ziel-2-Fördergebietskulisse für das Land Bremen wurde von der Europäischen Kommission mit der Entscheidung K (2000) 310 am 09.02.2000 genehmigt. Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 wurden Teile der Stadt Bremen mit rund 217.000 Einwohnern sowie das gesamte Stadtgebiet von Bremerhaven mit rund 127.000 Einwohnern als förderwürdige Gebiete anerkannt. Damit umfasst die Ziel-2-Fördergebietskulisse rund 51% der Gesamtbevölkerung des Landes und 61% der Landesfläche.

Hier können Sie sich die Fördergebietskulisse Ziel-2-Programm (pdf, 514.7 KB) im Land Bremen (2000 bis 2006) herunterladen.

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Programmplanung

Zur Durchführung des Ziel-2-Programms wurde durch den Senator für Wirtschaft und Häfen als zuständiger Verwaltungsbehörde - in Abstimmung mit dem Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales sowie dem Senator für Bau und Umwelt - ein Einheitliches Programmplanungsdokument (EPPD) erstellt. Es wurde der Europäischen Kommission am 25.04.2000 zugeleitet und von dieser am 22.03.2001 genehmigt. Das EPPD beschreibt neben der Ausgangslage im Fördergebiet und den Erfahrungen aus dem Zeitraum 1994-99 die Ziele und Strategien sowie die Schwerpunkte und Maßnahmen der geplanten Ziel-2-Förderung für die Jahre 2000 bis 2006.

Die Umsetzung der Strategie und der Schwerpunkte werden in der Ergänzung zur Programmplanung (EPP (pdf, 1.3 MB) auf Ebene der Maßnahmen präzisiert. Diese Präzisierung beinhaltet eine Ex-ante-Bewertung der quantifizierten Maßnahmen - soweit diese sich für eine Quantifizierung eignen - und die Darstellung von Indikatoren zur Begleitung und Bewertung der einzelnen Maßnahmen. Daneben weist die EPP einen detaillierten Finanzplan sowie weitere Informationen zur Verwaltung des Programms auf. Die EPP wird der Kommission innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Genehmigung des EPPD zur Information übermittelt.

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Analyse der Ausgangslage

Die Analyse der Ausgangslage - auf die Jahre 1990/91 bis 1998/99 bezogen - zeigt, dass sich Bremen und Bremerhaven wirtschaftlich und strukturell nach wie vor in einer ungünstigen Wettbewerbsposition gegenüber anderen Regionen befinden. Unterdurchschnittliches Wirtschaftswachstum, überdurchschnittliche Arbeitslosenquote und geringe Beschäftigungszuwächse im tertiären Sektor belegen diesen Befund. Diesen strukturellen Schwächen stehen Chancen und Potenziale gegenüber, die für die erfolgreiche Umstrukturierung offensiv genutzt werden sollen. Wachstumsreserven bei Unternehmensneugründungen, positive Entwicklungen der letzten Jahre im Bereich der Infrastrukturen für Technologie und Innovation und der Bereich der Informationsgesellschaft stellen besondere Chancen und Herausforderungen dar. Insgesamt lassen sich die folgenden Bereiche zusammenfassen, die auf Grundlage der Analyse der Ausgangsbedingungen für den regionalen Umstrukturierungsprozess von besonderer Relevanz sind:

  • die Erhöhung der regionalen Investitionstätigkeit mit dem Ziel der Schaffung wettbewerbsfähiger, diversifizierter Wirtschaftsstruktur

  • die Stärkung des Dienstleistungssektors, um bestehende Wachstums- und Beschäftigungspotentiale auch auszunutzen

  • die weitere Förderung von Innovation und Technologie und der Entwicklung der Humanressourcen, um regionale Kompetenzen weiter zu stärken und auszubauen und die Chancen im Bereich der Informationsgesellschaft zu nutzen

  • die weitere Stärkung der wirtschaftsnahen Infrastruktur, insbesondere durch die Umnutzung bestehender Brachflächen, um die Qualität des Wirtschaftsstandorts zu verbessern

  • die verstärkte Berücksichtigung der Chancen des Umweltschutzes im Sinne einer aktiven, auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Strategie

  • die bessere Integration von wirtschaftlich benachteiligten Gruppen in den Wirtschaftsprozess, um die Chancengleichheit zu erhöhen, Ausgrenzung und Segregation zu vermeiden und um insbesondere in städtischen Problemgebieten neue Zukunftsperspektiven zu eröffnen.

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Die Programmschwerpunkte

Daraus ergibt sich für das bremische Ziel-2-Programm 2000 – 2006 folgendes übergeordnetes Ziel: die Förderung der Wirtschaftskraft, Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Beschäftigung in der Region. Im Sinne einer Zielpyramide sind diesem Globalziel spezifische Ziele, die sich auf einzelne Maßnahmen beziehen, und Querschnittsziele, die für alle Maßnahmen Gültigkeit besitzen, zugeordnet. Querschnittsziele sind die Förderung des Umweltschutzes, der Chancengleichheit, der KMU und der Technologieausrichtung. Das Ziel-2-Programm gliedert sich in fünf Schwerpunkte, denen insgesamt 13 Maßnahmen zugeordnet sind. Innerhalb dieser Maßnahmen findet im Programmverlauf die Auswahl der Einzelprojekte und ihre Förderung statt. Für die insgesamt zur Verfügung stehenden öffentlichen Fördermittel in Höhe von rund 226 Mio. € wurde zwischen den Programmschwerpunkten folgende Aufteilung vorgenommen:

  • Innerhalb des Schwerpunktes 1, für den 19,6 Mio. Euro oder 8,7 % des Programmvolumens vorgesehen sind, werden Maßnahmen zur Diversifizierung der regionalen Wirtschaftsstruktur durch direkte Förderung der privaten Investitionstätigkeit gefördert und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen und Existenzgründer unterstützt. Zu diesem Zweck werden die vorgesehenen einzelbetrieblichen Finanzhilfen im Rahmen der Maßnahme 1.1 zur Aufstockung der Mittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) und des Landesinvestitionsprogramms (LIP) genutzt, und dabei noch stärker als in der Vergangenheit auf Klein- und Mittelunternehmen (KMU) ausgerichtet. Die Maßnahme 1.2 dient der Förderung von innovativen Existenzgründungen aus dem Bereich der bremischen Hochschulen.

  • Der Schwerpunkt 2, für den 128,5 Mio. Euro oder 56,8 % des Programmvolumens zur Verfügung stehen, dient wie in den Ziel-2-Programmen der Jahre 1994-99 der Stärkung des Dienstleistungssektors. Bremen-Stadt und Bremerhaven weisen hier im Vergleich zu anderen Wirtschaftsräumen noch Defizite auf. Im Zuge der vier geplanten Maßnahmen Informationsgesellschaft (Maßnahme 2.1), Technologie-Transfer (Maßnahme 2.2), Fremdenverkehr (Maßnahme 2.3) und Neue Dienstleistungen/Kohärenzprojekte (Maßnahme 2.4) soll über Infrastrukturförderung und –entwicklung ein Beitrag zum Strukturwandel geleistet werden. Innerhalb dieses Schwerpunktes wurden auch diejenigen Maßnahmen konzentriert, die Investitionen für Infrastrukturen im Bereich Arbeitsmarkt und Beschäftigung vorsehen.

  • Der Schwerpunkt 3 (Umweltschutz/Flächenwiederherrichtung), für den 56,2 Mio. Euro oder 24,9 % der Programmmittel vorgesehen sind, fasst die Förderung anwendungsnaher Umweltschutztechnologien (Maßnahme 3.1), Infrastrukturprojekte zum Schutz der Umwelt (Maßnahme 3.2) und zur Reaktivierung alter Industriebrachen (Maßnahme 3.3) zusammen. Innerhalb der Maßnahme 3.2 liegen die Schwerpunkte inhaltlich auf der Förderung von Projekten im Bereich integrierte Produktentwicklung, produktionsintegrierter Umweltschutz, Kreislaufwirtschaft/Abfallwirtschaft und Gestaltung umweltfreundlicher Verkehre.

  • Der Schwerpunkt 4 (Städtische Problemgebiete), für den ca. 17,0 Mio. Euro oder 7,5 % des Programmvolumens bereitstehen, dient der Förderung von Infrastrukturmaßnahmen und Projekten in zwei ausgewählten Stadtteilen Bremens und Bremerhavens. Dabei wird auf Erfahrungen zurückgegriffen, die mit der Gemeinschaftsinitiative URBAN im Lande Bremen zwischen 1994 und 1999 gemacht wurden. Die Förderung in den Bereichen Belebung wirtschaftlicher Aktivitäten, Quartiersentwicklung und Belebung zentraler Plätze (Maßnahmen 4.1, 4.2, 4.3) wird sich auf die Ortsteile Hemelingen (Bremen-Stadt) und Geestendorf (Bremerhaven) beschränken. Damit wird der von der Europäischen Kommission gewünschten Integration besonderer Förderansätze für entsprechende Stadtgebiete Rechnung getragen.

  • Für die Technische Hilfe sind rd. 4,8 Mio. Euro (2,1%) vorgesehen. Hier werden Maßnahmen gefördert, die mit der übergreifenden Verwaltung, Begleitung und Bewertung des Programms in unmittelbarem Zusammenhang stehen (Evaluierung, Studien, Publizitätsmaßnahmen). In begrenztem Umfang sollen hier auch Pilotprojekte gefördert werden.

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Strategische Ausrichtung und politische Verknüpfung des Programms

In seiner Strategie ist das Ziel-2-Programm zum einen mit den politischen Prioritätensetzungen des Landes Bremen und zum anderen mit strategischen Impulsen der Europäischen Kommission zu verschiedenen Politikfeldern verknüpft.
Die Wirtschaftsstrukturpolitik des Landes setzt für die kommenden Jahre auf wirtschafts- und finanzkraftstärkende Investitionen, die Arbeitsplätze schaffen und die originäre Steuerkraft erhöhen sollen, um damit langfristig die Selbständigkeit Bremens zu sichern. Das Wirtschaftsstrukturpolitische Aktionsprogramm (WAP) und das Investitionssonderprogramm (ISP) bieten hierzu den strategischen und instrumentellen Rahmen. Das Ziel-2-Programm für Bremen und Bremerhaven für die Jahre 2000 - 2006 leistet einen wichtigen ergänzenden Beitrag und ist dabei in besonderem inhaltlichen Bezug zum WAP zu sehen.

Die Arbeitsmarktpolitik des Landes Bremen begleitet in ihren Zielen und Schwerpunktsetzungen die Wirtschaftsstrukturpolitik durch vielfältige Maßnahmen der Beschäftigungs- und Qualifizierungsförderung im Rahmen des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms (BAP). Das BAP, das in wesentlichen Teilen aus dem Ziel 3 des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Mitteln des Landes finanziert wird, nimmt die Schwerpunkte des Ziel-2-Programmes 2000-2006 auf und begleitet die dort beschriebenen Maßnahmen durch Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Diese bereits in den vergangenen Programmplanungsphasen erfolgreiche Verzahnung der wirtschaftsstruktur- und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wird für den Zeitraum 2000 bis 2006 noch intensiviert werden.

In Anlehnung an die "Leitlinien für die Programme des Zeitraums 2000 - 2006" misst das bremische Ziel-2-Programm der Beachtung wichtiger Gemeinschaftspolitiken, insbesondere im Hinblick auf die Umwelt, Chancengleichheit und die Beschäftigungspolitik große Bedeutung zu (siehe oben genannte Querschnittsziele).

Weitere Grundlagen für die strategische Ausrichtung des Programms stellten Ergebnisse der Evaluierungen dar, die für die Ziel-2-Programme 1994 - 1996 sowie 1997 - 1999 und ex-ante für das Programm 2000-2006 durchgeführt wurden.

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Verwaltungsbehörde und Begleitausschuss

Die Verwaltung des Ziel-2-Programmes erfolgt durch den Senator für Wirtschaft und Häfen der Freien Hansestadt Bremen. Durch neue Verordnungen und Bestimmungen seitens der Europäischen Kommission ergeben sich veränderte Rahmenbedingungen für die Jahre 2000-2006, die insbesondere die Einrichtung eines regionalen Begleitausschusses, die stärker gewichtete Evaluierung, die Finanzkontrolle und die Information und Publizität betreffen. Diesen Vorgaben wurde und wird bei der Erstellung und Umsetzung des bremischen Ziel-2-Programms Rechnung getragen. Im Begleitausschuss zum Ziel-2-Programm für Bremen (2000-2006) sind neben dem vorsitzführenden Senator für Wirtschaft und Häfen als weitere an der Finanzierung des Programms beteiligte Stellen das Arbeitsressort und das Bau- und Umweltressort als stimmberechtigte Mitglieder vertreten. Beratende Mitglieder dieses Gremiums, das bereits während der Konzeptionsphase des Programms in 1999/2000 mehrfach zusammen trat, sind die Europäische Kommission und die Bundesregierung. Ferner sind die Wirtschafts- und Sozialpartner sowie ein unabhängiger Umweltverband und der Bremer Frauenausschuss beteiligt. Der Begleitausschuss hat im wesentlichen auf die Effizienz und Qualität der Durchführung der Interventionen zu achten und kann Änderungen der EPP beschließen.

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Evaluierung

Im Hinblick auf die Bewertung der Wirksamkeit der Strukturfondsinterventionen hat die Evaluierung für den Zeitraum 2000-2006 einen größeren Stellenwert bekommen. Nach der Ex-ante Bewertung, die parallel zur Erstellung des EPPD von einem externen Gutachter durchgeführt wurde, ist das Programm zur „Halbzeit“ (2003), vor Abschluss (2005) und Ex-post (2007ff) zu bewerten. Die Evaluierungen werden auf der Grundlage eines Indikatorensystems durchgeführt, das im EPPD für die einzelnen Maßnahmen vorgeschlagen und, soweit möglich, quantifiziert wurde. Das System soll auch dazu dienen, fortlaufend über die Programmfortschritte zu informieren und Änderungen des Programms anzuzeigen.

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Finanzkontrolle

Für die Finanzkontrolle sind innerhalb des neuen Programms weitergehende Vorkehrungen zu treffen. Bereits seit 1997 hatte eine eigene Kontrollverordnung für die Strukturfonds geregelt, wie Unregelmäßigkeiten oder Betrug bei der Mittelvergabe präventiv zu begegnen ist. Hierzu waren bei den Verwaltungsbehörden unabhängige Stellen einzurichten und ein Prüfsystem zu beschreiben. Im März 2001 sind weitere Verordnungen erlassen worden, die diesen Bereich für die Förderperiode 2000 – 2006 regeln . Stärkere Kontrolltätigkeiten und strenge Vorschriften zur Buchführung sind nunmehr für die neue Förderperiode Pflicht.

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Publizität

Ebenfalls durch eine eigene Verordnung ist die Information und Publizität geregelt. Hierzu zählt Information der (Fach-) Öffentlichkeit über die Ziel-2-Förderung in Bremen und Bremerhaven, die durch Veranstaltungen, Broschüren etc. erfolgen soll. Neu ist die Einrichtung einer eigenen Internetadresse, die über die Interventionen des EFRE in Bremen informiert. Die URL lautet: www.europa-bremen.de/efre. Weitere Themen, die mit der Programmverwaltung zusammenhängen, betreffen die Einrichtung eines Datenbanksystems für die finanzielle Steuerung und die Erfassung der Indikatoren sowie die Teilnahme der programmverwaltenden Stelle an EU-Netzwerken, in denen Erfahrungen mit der Verwaltung von Ziel-2-Programmen ausgetauscht werden.

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Ziel 2-Programm des Landes Bremen 2000-2006 (Kurz- und Langfassung)

Der vollständige Programmtext sowie die Kurzfassung des bremischen Ziel 2-Programms steht zum Herunterladen zur Verfügung.

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Leitfaden zum Ziel-2-Programm (2000 bis 2006)

Der Leitfaden ist als Nachschlagewerk zu verstehen und dient der Orientierung bei der Arbeit mit dem Ziel-2-Programm. Hierbei wird versucht, Fragen hinsichtlich des Programmhintergrundes zu klären und Verwaltungsabläufe darzustellen.

Zusätzlich sind diverse Verordnungen Bestandteil des Leitfadens. (pdf, 1.9 MB)

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